Arbeiten mit dem Hilfswerk
Das Hilfswerk will pflegebedürftigen Menschen in Österreich bestmögliche 24-Stunden-Betreuung bieten. Dafür suchen wir selbständige Personenbetreuer/innen, die Erfahrung in der Pflege und Freude im Umgang mit älteren Menschen haben.
Was muss ich als Personenbetreuer/in können?
Als Betreuer/in betreuen Sie Ihre Kundinnen und Kunden zu Hause in einem sehr persönlichen Umfeld. Dafür braucht es Vertrauen, viel Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz. Als 24-Stunden-Personenbetreuer/in müssen Sie Deutsch sprechen und eine fachliche Ausbildung absolviert haben.
Erfahren Sie hier mehr über die Anforderungen an Personenbetreuer/innen
Was muss ich als Personenbetreuer/in machen?
Wie viel verdiene ich als 24-Stunden-Personenbetreuer/in?
Das Honorar als Personenbetreuer/in beträgt zwischen 71,50 und 114,00 Euro brutto pro Tag.
Die Höhe des Honorars ist abhängig vom Aufwand der Betreuung oder Pflege und ob Sie eine oder zwei Personen betreuen.
Das Honorar wird direkt von den Kund/innen ausbezahlt. Geld für Fahrtkosten bekommen Sie ebenfalls direkt von den Kund/innen. Das Hilfswerk unterstützt die Erstanreise zur betreuten Person. Steuern und Beiträge für Sozialversicherung müssen Sie selbständig bezahlen.
- Sie erhalten Zuschläge für die Arbeit zu Weihnachten und Silvester.
- Sie erhalten einen Zuschlag von 5,00 Euro brutto pro Tag für Sonderleistungen (Mitversorgung einer zweiten Person ohne Pflege, Chauffeurdienste etc.)
Wie funktioniert das selbständige Arbeiten mit dem Hilfswerk?
Wenn Sie als Personenbetreuer/in in Österreich arbeiten möchten, benötigen Sie ein eigenes Gewerbe & eine Sozialversicherung. Das Hilfswerk unterstützt Sie dabei und vermittelt Sie dann an Kundinnen und Kunden, österreichweit.
14-Tage-Turnus
Als Personenbetreuer/in betreuen Sie Ihre Kund/innen in der Regel über einen Zeitraum von 14 Tagen. Dieser Zeitraum wird Turnus genannt. Danach haben Sie 14 Tage frei. Ein Turnus kann auch drei oder vier Wochen dauern (zum Beispiel bei weiter Anreise). Die Corona-Pandemie kann Auswirkungen haben auf die Länge des Turnus.
Gewerbe & Versicherung
Das Hilfswerk unterstützt Sie bei der Anmeldung Ihres Gewerbes und Ihrer Sozialversicherung und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Verpflegung & Unterkunft
Für die Dauer der Betreuung erhalten Sie ein eigenes Zimmer, Zugang zu Bad & WC und ausreichende Verpflegung (Essen & Trinken).
Das Hilfswerk überprüft den Haushalt, bevor die Betreuung beginnt.
Fortbildung & Begleitung
Wir ermöglichen Ihnen, an einer Fortbildung teilzunehmen. Wir unterstützen Sie fachlich durch professionelle Pflegekräfte vor Ort, bieten Ihnen laufende Begleitung sowie Hilfe bei Fragen und Problemen. Wir führen regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Diese dienen auch Ihrer fachlichen und rechtlichen Absicherung.
Welche Kosten fallen für mich an?
Da Sie als Personenbetreuer/in selbständig in Österreich gemeldet sind, fallen für Sie auch Kosten an. Diese haben wir Ihnen hier aufgelistet:
Gewerbeanmeldung
Für die Neuanmeldung eines Gewerbes fallen bei der Gewerbebehörde keine Kosten an.
Wirtschaftskammer
Sie sind aufgrund der Gewerbeberechtigung verpflichtend Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Beiträge der Wirtschaftskammer betragen in Wien € 80,– pro Jahr.
Sozialversicherung
Die Beiträge für Ihre Sozialversicherung werden von der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) vorgeschrieben. In den ersten drei Jahren nach der Anmeldung Ihres Gewerbes bezahlen Sie € 464,16 pro Quartal (2020).
Turnus-Beitrag
Für die Leistungen des Hilfswerks bezahlen Sie pro geleisteter Turnuswoche 11 Euro. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich.
Welche Rechte habe ich als 24-Stunden-Betreuer/in?
Als selbständige Personenbetreuer/in haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, die gesetzlich verankert und vertraglich festgehalten sind:
- Versicherung: Sie können aufgrund Ihrer Sozialversicherung Leistungen beziehen, nämlich aus der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und der Selbständigenvorsorge.
- Vertretung: Sie können sich vertreten lassen, wenn Sie verhindert sind (z.B. bei Krankheit). Bitte geben Sie dem Hilfswerk rechtzeitig Bescheid!
- Verträge: Alle Verträge sind klar und transparent und stehen neben Deutsch auch in Ihrer Muttersprache zur Verfügung.
- Familienbeihilfe: Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Anteil der Familienbeihilfe vom Staat Österreich.
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