Sie arbeiten auf selbständiger Basis, werden aber vom Hilfswerk zu einem Kunden vermittelt und während der gesamten Betreuungszeit vom Hilfswerk begleitet. Die notwendigen rechtliche Abwicklung übernimmt das Hilfswerk für Sie (zB. Gewerbeanmeldung, usw).
Sie können in die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Tirol vermittelt werden.
Sie sind während Ihrer Betreuungsdauer sozialversichert. Das Hilfswerk übernimmt die An- und Abmeldung.
Sie betreuen Ihre Kunden in der Regel im 14-tägigen Turnus.
Das Höhe ist abhängig davon ob Sie einen Betreuungsfall oder Pflegefall haben und ob Sie 1 oder 2 Personen betreuuen. Das Bruttohonorar pro Tag liegt zwischen Eur 71,00 und Eur 112,50. Die Abgaben für Sozialversicherung und Steuern müssen vom Personenbetreuer/-betreuerin geleistet werden.
Sie erhalten Fahrtkostenersatz direkt vom Kunden. Das Hilfswerk unterstützt die Erstanreise zur betreuten Person.
Die Kunden müssen Ihnen für die Dauer der Betreuung ein eigenes versperrbares Zimmer zur Verfügung stellen, sowie die Mitbenutzung eines Bades und WCs gewährleisten.
Freizeit ist schriftlich im Werkvertrag mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
Über die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Personenbetreuerinnen und -betreuer gibt die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website genau Auskunft: Wirtschaftskammer Österreich
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