Welche Tätigkeiten darf ich durchführen?
Die betreuten Personen benötigen insbesondere Hilfe und Unterstützung im Alltag. Daran orientieren sich Ihre Aufgaben (lt. §159 Gewerbeordnung):
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Mahlzeiten zubereiten, Reinigungstätigkeiten, Besorgungen, Wäscheversorgung oder Tiere betreuen
- Unterstützung bei der Lebensführung wie Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten, wie zB. Körperpflege oder Hilfe bei der Gestaltung des Tagesablaufs
- Gesellschaft leisten, Gespräche führen, soziale Kontakte aufrecht erhalten, Begleitung bei diversen Aktivitäten, Freizeitgestaltung
- Praktisches Vorbereiten auf einen Ortswechsel wie etwa Urlaub usw.
- Unterstützung bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten unter Einhaltung bestimmter Kriterien kann die Personenbetreuer/in im Einzelfall übernehmen.
Die genannten Tätigkeiten sind ausschliesslich für die betreute Person und nicht für deren Umfeld zu erbringen.